Ferienbetreuung

Ausflüge, Projekte, Wochenthemen 

In den Sommerferien, bzw. in der unterrichtsfreien Zeit, decken viele Gemeinden die steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten mit einer Ferienbetreuung ab. Die NÖ Familienland GmbH fungiert als aktiver Partner der niederösterreichischen Gemeinden bei der Durchführung der Ferienbetreuung.

Im Sommer wird für meist mehrere Wochen eine ganztägige Betreuung in den Gemeinden angeboten. Das Programm wird von Pädagoginnen und Pädagogen durchgeführt und beinhaltet Ausflüge, Projekte, Wochenthemen und vieles mehr.

Es folgt eine Sammlung an Informationen, Hilfestellungen und Zusatzangeboten für die Ferienbetreuung:
 

 

Förderung Ferienbetreuung für Gemeinden:

  • Gemeinden, die eine Ferienbetreuung an einem ganztägigen Schulstandort anbieten, erhalten eine Förderung für Personalkosten aus dem Bildungsinvestitionsgesetz (BIG). 

  • Gemeinden, in denen eine Ferienbetreuung an einem solchen Standort nicht möglich ist, erhalten eine Förderung zur NÖ Ferienbetreuung. 
     
  1. Förderung im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) für Ferienbetreuung an ganztägigen Schulstandorten
    Als Schulerhalter einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung haben Sie die Möglichkeit pro Schuljahr max. 6.500 Euro Förderung für die Durchführung einer Ferienbetreuung zu erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt daher maximal 541 Euro pro Betreuungswoche (bei 12 möglichen Ferienwochen pro Schuljahr). 

    Voraussetzung ist, dass die Betreuung von 08:00 Uhr bis mind. 16:00 Uhr, im Bedarfsfall auch bis 18:00 Uhr angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag bis 15. Oktober, des abgelaufenen Schuljahres, eingebracht werden muss.

    Beachten Sie Folgendes: Voraussetzung der Förderung nach dem BIG ist, dass die Ferienbetreuung an einem Schulstandort eingerichtet wird, der eine entsprechende Genehmigung als ganztägiger Schulstandort aufweist. Im Rahmen einer solchen Ferienbetreuung können nicht nur Schülerinnen und Schüler dieser Schule, sondern auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulstandorte (auch solcher, die nicht als ganztägige Schule geführt werden) teilnehmen.

    Informationen unter:
    https://www.bildung-noe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Nachmittagsbetreuung/Ganzt-gige-Schulform--GTS-.html
     
  2. Richtlinien zur Förderung der NÖ Ferienbetreuung
    Wenn die Ferienbetreuung nicht an einem Schulstandort einer ganztägigen Schulform oder in einem Hort stattfindet, besteht die Möglichkeit die NÖ Landesförderung in Anspruch zu nehmen.

    Informationen unter: 
    http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung.html

Leitfaden

Der Praxisleitfaden "NÖ Ferienbetreuung 2023" für Gemeinden enthält alle wichtigen Informationen sowie eine pädagogische Ideensammlung für die Durchführung einer qualitativ hochwertigen Ferienbetreuung.